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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen.

FAQ

Was ist das Ziel der Interkommunalen Wärmeplanung?

Der Wärmeplan zeigt, wie wir in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck in Zukunft klimafreundlich und bezahlbar heizen können. Dabei wird festgelegt, welche Heizlösung – zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpen oder Solarenergie – wo am sinnvollsten ist.

Warum braucht es ein Wärmeplanungsgesetz?

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Das Gesetz sorgt dafür, dass Kommunen frühzeitig planen können und Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen mehr Sicherheit für zukünftige Entscheidungen haben.

Was steht im Wärmeplanungsgesetz?

Das Gesetz verpflichtet größere Städte über 100.000 Einwohnenden (Bottrop und Gelsenkirchen) bis 2026 und kleinere Städte unter 100.000 Einwohnenden (Gladbeck) bis 2028 , einen Wärmeplan zu erstellen. Dieser zeigt, wie die Wärmeversorgung nach und nach auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann.

Wer macht die Wärmeplanung?

In der Regel erstellen Städte und Gemeinden die Wärmeplanung. Sie prüfen die vorhandenen örtlichen Bedingungen und entwickeln passende Lösungen.

Welches Wissen wird genutzt und geteilt?

Den Kommunen steht der Leitfaden Wärmewende zur Verfügung und sie können sich an Beispielen vorhandener Wärmepläne von Vorreiterkommunen orientieren. Außerdem unterstützt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bundesweit viele Kommunen. So können Erfahrungen bundesweit geteilt werden.

Was hat das mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu tun?

Das GEG regelt, welche Heizungen erlaubt sind. Die Wärmeplanung gibt zusätzlich Orientierung, welche klimafreundlichen Optionen es vor Ort geben wird.

Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?

Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellt. Dieses soll zukünftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) genannt werden und voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Die Reform bringt mehrere zentrale Änderungen mit sich:

  • Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird wieder erlaubt.
  • Heizungen sollen schrittweise klimafreundlicher werden. Dafür ist eine verpflichtende Quote für den Einsatz von „grünem“ Gas und „grünem“ Öl vorgesehen.
  • Eine "Bio-Treppe" soll festlegen, dass ab 1. Januar 2029 neue Heizungen mit CO₂-neutralem Brennstoff betrieben werden sollen. Der Anteil des CO₂-neutralem Brennstoffs soll über die Jahre zunehmen.
  • Die bisherige 65%-Regel, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, entfällt.

Das GMG soll mehr Flexibilität bei der Heizungswahl schaffen und gleichzeitig einen schrittweisen Übergang zu CO₂-armen Energieträgern sicherstellen. 

Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums

Wie läuft eine Wärmeplanung ab?

Zunächst wird der aktuelle Zustand der Wärmeversorgung untersucht. Anschließend werden Potenziale erneuerbarer Energien geprüft und Ziele entwickelt. Auf dieser Basis wird festgelegt, welche Gebiete künftig wie versorgt werden. Die Pläne werden alle fünf Jahre überprüft und ggf. angepasst.

Ist der Wärmeplan verbindlich?

Nein. Der Wärmeplan dient als Orientierung und zeigt, welche Lösungen langfristig sinnvoll sind. Er verpflichtet niemanden direkt.

Was ändert sich für mich als Bürgerin bzw. Bürger?

Die Wärmeplanung schafft Klarheit, welche Heizlösungen im jeweiligen Baublock in Zukunft empfohlen sind. So können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Investitionen besser planen.

Welche Energiequellen gelten als erneuerbar?

Dazu gehören unter anderem Solarthermie, Geothermie, Umwelt- oder Abwasserwärme, Biomasse, grüner Wasserstoff, Strom aus erneuerbaren Energien und Abwärme aus Industrie oder Rechenzentren.

Welche Daten werden genutzt?

Für die Planung werden vorhandene Daten u. a. von Behörden, Schornsteinfegern und Energieversorgern genutzt. Sie müssen keine eigenen Daten übermitteln. Alle Informationen werden datenschutzkonform verarbeitet.