Der Wärmeplan zeigt, wie wir in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck in Zukunft klimafreundlich und bezahlbar heizen können. Dabei wird festgelegt, welche Heizlösung – zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpen oder Solarenergie – wo am sinnvollsten ist.
Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Das Gesetz sorgt dafür, dass Kommunen frühzeitig planen können und Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen mehr Sicherheit für zukünftige Entscheidungen haben.
Das Gesetz verpflichtet größere Städte über 100.000 Einwohnenden (Bottrop und Gelsenkirchen) bis 2026 und kleinere Städte unter 100.000 Einwohnenden (Gladbeck) bis 2028 , einen Wärmeplan zu erstellen. Dieser zeigt, wie die Wärmeversorgung nach und nach auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann.
In der Regel erstellen Städte und Gemeinden die Wärmeplanung. Sie prüfen die vorhandenen örtlichen Bedingungen und entwickeln passende Lösungen.
Den Kommunen steht der Leitfaden Wärmewende zur Verfügung und sie können sich an Beispielen vorhandener Wärmepläne von Vorreiterkommunen orientieren. Außerdem unterstützt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bundesweit viele Kommunen. So können Erfahrungen bundesweit geteilt werden.
Laut Gebäudeenergiegesetzt („Heizungsgesetz“ – GEG) durften ab dem 1. Juli 2026 in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden (Bottrop und Gelsenkirchen) keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden. In Kommunen unter 100.000 Einwohnenden (Gladbeck) galt die Regelung ab dem 1. Juli 2028. Stattdessen werden moderne, klimafreundliche Systeme gefördert, die energieeffizient, unabhängig von Preisschwankungen und zukunftssicher sind. Damit sinkt langfristig auch das Risiko steigender Energiekosten.
Seit dem 29. Juli 2026 sind diese Regelungen außer Kraft gesetzt worden und es gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Durch das GModG ergeben sich zwar Änderungen in Bezug auf die Heizungswahl, auf die Wärmeplanung hat die Gesetzgebung keine Auswirkungen, da es sich hier um Empfehlungen für Ihre bestgeeignete Heizmethode handelt. Durch das GModG werden hauptsächlich Ihre Wahlmöglichkeiten erweitert bzw. anders geregelt.
Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellt. Das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
Die Reform bringt mehrere zentrale Änderungen mit sich:
Das GMG soll mehr Flexibilität bei der Heizungswahl schaffen und gleichzeitig einen schrittweisen Übergang zu CO₂-armen Energieträgern sicherstellen.
Zunächst wird der aktuelle Zustand der Wärmeversorgung untersucht. Anschließend werden Potenziale erneuerbarer Energien geprüft und Ziele entwickelt. Auf dieser Basis wird festgelegt, welche Gebiete künftig wie versorgt werden. Die Pläne werden alle fünf Jahre überprüft und ggf. angepasst.
Nein. Der Wärmeplan dient als Orientierung und zeigt, welche Lösungen langfristig sinnvoll sind. Er verpflichtet niemanden direkt.
Die Wärmeplanung schafft Klarheit, welche Heizlösungen im jeweiligen Baublock in Zukunft empfohlen sind. So können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Investitionen besser planen.
Dazu gehören unter anderem Solarthermie, Geothermie, Umwelt- oder Abwasserwärme, Biomasse, grüner Wasserstoff, Strom aus erneuerbaren Energien und Abwärme aus Industrie oder Rechenzentren.
Für die Planung werden vorhandene Daten u. a. von Behörden, Schornsteinfegern und Energieversorgern genutzt. Sie müssen keine eigenen Daten übermitteln. Alle Informationen werden datenschutzkonform verarbeitet.