Bottrop - Gelsenkirchen - Gladbeck
Wärmeplan Emscher-Lippe
FAQ

Über uns

Was ist der Wärmeplan Emscher-Lippe?

Die kommunale Wärmeplanung stellt schon heute die Weichen für eine verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung von morgen. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu senken und unsere Stadt bis 2045 klimaneutral zu machen – damit wir Umwelt und Geldbeutel gleichermaßen schonen. Die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck haben sich für den Wärmeplan Emscher-Lippe zusammengeschlossen, um gemeinsam an dieser Aufgabe zu arbeiten. Durch die Zusammenarbeit können Netze besser genutzt, Kosten gesenkt und Projekte schneller umgesetzt werden.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Wärmeplanung vor allem mehr Planungssicherheit:

Die Wärmeplanung zeigt, welche Heizlösung sich in Ihrem Wohngebiet künftig am besten eignet. So können Sie frühzeitig und gezielt entscheiden, wie Sie Ihr Zuhause künftig beheizen möchten. Die Wärmeplanung verpflichtet Sie nicht dazu, eine bestimmte Heizungsart zu nutzen. Ihnen bleibt im Rahmen der geltenden Gesetze weiterhin die Wahlfreiheit. Die Wärmeplanung bietet Ihnen aber eine Empfehlung, welche Wärmeversorgung für Sie am wirtschaftlichsten und ökologischsten ist.

Was hat die Debatte ums „Heizungsgesetz“ damit zu tun?

Laut Gebäudeenergiegesetzt („Heizungsgesetz“ – GEG) dürfen ab dem 1. Juli 2026 in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden (Bottrop und Gelsenkirchen) keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden. In Kommunen unter 100.000 Einwohnenden (Gladbeck) gilt die Regelung ab dem 1. Juli 2028. Stattdessen werden moderne, klimafreundliche Systeme gefördert, die energieeffizient, unabhängig von Preisschwankungen und zukunftssicher sind. Damit sinkt langfristig auch das Risiko steigender Energiekosten.

Zwar plant Bund derzeit eine Novellierung des GEG, das dann „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) heißen soll und in diesem Zuge können sich auch Änderungen in Bezug auf Gas- und Ölheizungen sowie die sogenannte 65-Prozent-Regelung ergeben, diese Änderungen sind aber noch nicht vom Bund beschlossen und somit nicht in Kraft. Auch auf die Wärmeplanung hat die Gesetzgebung keine Auswirkungen, da es sich hier um Empfehlungen für Ihre bestgeeignete Heizmethode handelt. Durch das GModG werden hauptsächlich Ihre Wahlmöglichkeiten erweitert bzw. anders geregelt.

Meilensteine

Unsere erreichten Landmarken und zukünftige Todos finden Sie hier.

Neuigkeiten

Aktuelle Informationen und Updates

Kontakt

Ansprechpersonen in Bottrop
Ansprechpersonen in Bottrop
Ansprechpersonen in Gelsenkirchen
Ansprechpersonen in Gelsenkirchen
Ansprechpersonen in Gladbeck
Ansprechpersonen in Gladbeck