Was ist der Wärmeplan Emscher-Lippe?
Die kommunale Wärmeplanung stellt schon heute die Weichen für eine verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung von morgen. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu senken und unsere Stadt bis 2045 klimaneutral zu machen – damit wir Umwelt und Geldbeutel gleichermaßen schonen. Die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck haben sich für den Wärmeplan Emscher-Lippe zusammengeschlossen, um gemeinsam an dieser Aufgabe zu arbeiten. Durch die Zusammenarbeit können Netze besser genutzt, Kosten gesenkt und Projekte schneller umgesetzt werden.
Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Wärmeplanung vor allem mehr Planungssicherheit:
Die Wärmeplanung zeigt, welche Heizlösung sich in Ihrem Wohngebiet künftig am besten eignet. So können Sie frühzeitig und gezielt entscheiden, wie Sie Ihr Zuhause künftig beheizen möchten. Die Wärmeplanung verpflichtet Sie nicht dazu, eine bestimmte Heizungsart zu nutzen. Ihnen bleibt im Rahmen der geltenden Gesetze weiterhin die Wahlfreiheit. Die Wärmeplanung bietet Ihnen aber eine Empfehlung, welche Wärmeversorgung für Sie am wirtschaftlichsten und ökologischsten ist.
Was hat die Debatte ums „Heizungsgesetz“ damit zu tun?
Laut Gebäudeenergiegesetzt („Heizungsgesetz“ – GEG) dürfen ab dem 1. Juli 2026 in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden (Bottrop und Gelsenkirchen) keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden. In Kommunen unter 100.000 Einwohnenden (Gladbeck) gilt die Regelung ab dem 1. Juli 2028. Stattdessen werden moderne, klimafreundliche Systeme gefördert, die energieeffizient, unabhängig von Preisschwankungen und zukunftssicher sind. Damit sinkt langfristig auch das Risiko steigender Energiekosten.
Zwar plant Bund derzeit eine Novellierung des GEG, das dann „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) heißen soll und in diesem Zuge können sich auch Änderungen in Bezug auf Gas- und Ölheizungen sowie die sogenannte 65-Prozent-Regelung ergeben, diese Änderungen sind aber noch nicht vom Bund beschlossen und somit nicht in Kraft. Auch auf die Wärmeplanung hat die Gesetzgebung keine Auswirkungen, da es sich hier um Empfehlungen für Ihre bestgeeignete Heizmethode handelt. Durch das GModG werden hauptsächlich Ihre Wahlmöglichkeiten erweitert bzw. anders geregelt.
Nach Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans haben die Bürgerinnen und Bürger eine Orientierungshilfe für die Energieplanung in ihrem Gebiet.
Am 8. Oktober wird sich sehr wahrscheinlich der Rat der Stadt Gelsenkirchen mit dem Kommunalen Wärmeplan befassen.
Der Rat der Stadt Bottrop hat den Wärmeplan für Bottrop am 7. Juli 2026 beschlossen. Somit kann er in den Wärmeplan Emscher-Lippe aufgenommen werden und hier nach Beschluss aller drei kommunalen Wärmepläne dargestellt werden.
Mehr Infos auf der Seite der Stadt Bottrop.
Der Wärmeplan für Gelsenkirchen liegt öffentlich aus. Der Bericht kann in der Zeit vom 6. Juli bis einschließlich 5. August 2026 online oder vor Ort im Dienstgebäude Rathausplatz eingesehen werden. Stellungnahmen können Sie per E-Mail unter waermeplanung@gelsenkirchen.de einreichen.
Datenschutzinformation nach Artikel 13 DS-GVO für Stellungnahmen
Einsicht vor Ort:
Dienstgebäude Rathausplatz,
Raum 2.15,
Rathausplatz 1,
45894 Gelsenkirchen
Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
Der Rat der Stadt Gladbeck hat den Wärmeplan für Gladbeck am 2. Juli 2026 beschlossen. Somit kann er in den Wärmeplan Emscher-Lippe aufgenommen werden und hier nach Beschluss aller drei kommunalen Wärmepläne dargestellt werden.
Mehr Infos auf der Seite der Stadt Gladbeck.
Der Wärmeplan für Bottrop kann in der vom 15. April bis einschließlich 15. Mai 2026 online oder vor Ort im Kundenzentrum Bauen eingesehen werden. Stellungnahmen können Sie per E-Mail unter waermeplanung@bottrop.de einreichen.
Datenschutzinformation nach Artikel 13 DS-GVO für Stellungnahmen
Einsicht vor Ort:
Kundenzentrum Bauen,
Luise-Hensel-Straße 1 (Erdgeschoss),
46236 Bottrop
während der Dienststunden:
Montag, Dienstag, Freitag: 7:30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 17 Uhr
Der Wärmeplan für Gladbeck liegt öffentlich aus. Die Planunterlagen können vom 16. März 2026 bis einschließlich zum 15. April 2026 online oder vor Ort im Alten Rathaus in Gladbeck eingesehen werden.
Stellungnahmen können Sie per E-Mail unter waermeplanung@stadt-gladbeck.de einreichen.
Datenschutzinformation nach Artikel 13 DS-GVO für Stellungnahmen
Einsicht vor Ort:
Altes Rathaus,
Willy-Brandt-Platz 2,
45964 Gladbeck,
Erdgeschoss,
Zimmer 6
während der Dienststunden:
Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 15:30 Uhr,
Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr.
Mehr Infos auf der Seite der Stadt Gladbeck.
Am 10. Februar 2026 wird der vorläufige Wärmeplan für Bottrop und Gladbeck ab 18 Uhr online vorgestellt. Dort haben Sie die Möglichkeit, einen ersten Einblick zu gewinnen und Ihre Fragen zu stellen.
Am 14. Januar 2026 wird der vorläufige Wärmeplan für Gelsenkirchen ab 18 Uhr online vorgestellt. Dort haben Sie die Möglichkeit, einen ersten Einblick zu gewinnen und Ihre Fragen zu stellen.
Bestands- und Potentialanalyse bilden die Grundlage für die anschließende Entwicklung eines Zielszenarios und der Umsetzungsstrategie. Durch diese können Maßnahmen herausgearbeitet werden, die zur Erreichung des Zielszenarios beitragen.
Nach Durchsicht aller Bewerbungen und Überprüfung der Qualifikationen hat sich die Stadt Gelsenkirchen für das Beratungsunternehmen con|energy consult GmbH entschieden. Dieses hat sich von allen beworbenen Unternehmen besonders hervorgehoben und kann Erfahrung kommunaler Wärmepläne in anderen Kommunen deutschlandweit vorweisen.
Da der kommunale Wärmeplan für Kommunen über 100.000 Einwohnenden bis spätestens am 30. Juni 2026 fertiggestellt sein muss, hat sich die Stadt Gelsenkirchen um eine frühzeitige Ausschreibung bemüht, die alle Anforderungen des Gesetzes beinhaltet.
Durch den Erlass dieses Gesetzes wurde beschlossen, dass eine Umstellung bei der Erzeugung und Verbrauch von Wärme erfolgt, die spätestens 2045 abgeschlossen sein soll. Die Wärme wird zukünftig durch erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder aus einer Kombination der beiden erzeugt.