Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.waermeplan-el.de veröffentlichte Website der Stadt Gelsenkirchen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer im Zeitraum vom 14. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  • keine Inhalte in Leichter Sprache
  • keine Inhalte in Gebärdensprache

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. Januar 2026 erstellt.

Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website unter waermeplan-el.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de.